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VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasser- und Bodenverband; Abwasserentsorgung; Verbandsumlage; Verteilungsmaßstab; Willkürverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
Insgesamt lässt die Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 Satz 2 WVG für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eine "annähernde Ermittlung" geboten, aber auch hinreichend ist, deutlich erkennen, dass sich das Gesetz - ohne Verstoß gegen das Willkürverbot - mit einer überschlägigen, typisierenden Betrachtung begnügt (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 30.8.2006 NVwZ-RR 2007, 159; vom 27.6.2005 NVwZ 2005, 1184/1185 f.; vom 4.6.2002 NVwZ 2002, 1508; vom 23.5.1973 BVerwGE 42, 210/217; vom 29.5.1964 BVerwGE 18, 324/327 f.; vgl. auch: Begründung zum Regierungsentwurf des WVG, BT-Drs.Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sachangemessen sein kann, mehrere Faktoren einzubeziehen, wenn ihnen nicht nur je für sich, sondern auch in ihrer Kombination typischerweise Aussagekraft hinsichtlich des jeweiligen verbandlichen Kostenaufwandes und des für die Mitglieder aus der Aufgabenerfüllung resultierenden Nutzens zukommt (BVerwG vom 27.6.2005, a.a.O., S. 1185, zur Kombination eines Flächen- und eines Einwohneranteils; BVerwG vom 21.10.1987, a.a.O., zur Kombination von Abwassermenge und Verschmutzungsgrad).
Unter dem Aspekt, dass sich das Wasserverbandsgesetz mit einer überschlägigen, typisierenden Betrachtung begnügt (BVerwG vom 27.6.2005, a.a.O., S. 1186) und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in § 26 WVG ausdrücklich auch das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung verfolgt hat (vgl. BT-Drs. 11/6764 S. 29), kommt bereits diesem Argument des Beklagten ein nicht gering einzuschätzendes Gewicht zu.
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
Insgesamt lässt die Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 Satz 2 WVG für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eine "annähernde Ermittlung" geboten, aber auch hinreichend ist, deutlich erkennen, dass sich das Gesetz - ohne Verstoß gegen das Willkürverbot - mit einer überschlägigen, typisierenden Betrachtung begnügt (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 30.8.2006 NVwZ-RR 2007, 159; vom 27.6.2005 NVwZ 2005, 1184/1185 f.; vom 4.6.2002 NVwZ 2002, 1508; vom 23.5.1973 BVerwGE 42, 210/217; vom 29.5.1964 BVerwGE 18, 324/327 f.; vgl. auch: Begründung zum Regierungsentwurf des WVG, BT-Drs. - BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
Insgesamt lässt die Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 Satz 2 WVG für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eine "annähernde Ermittlung" geboten, aber auch hinreichend ist, deutlich erkennen, dass sich das Gesetz - ohne Verstoß gegen das Willkürverbot - mit einer überschlägigen, typisierenden Betrachtung begnügt (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 30.8.2006 NVwZ-RR 2007, 159; vom 27.6.2005 NVwZ 2005, 1184/1185 f.; vom 4.6.2002 NVwZ 2002, 1508; vom 23.5.1973 BVerwGE 42, 210/217; vom 29.5.1964 BVerwGE 18, 324/327 f.; vgl. auch: Begründung zum Regierungsentwurf des WVG, BT-Drs. - BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63
Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
Insgesamt lässt die Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 Satz 2 WVG für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eine "annähernde Ermittlung" geboten, aber auch hinreichend ist, deutlich erkennen, dass sich das Gesetz - ohne Verstoß gegen das Willkürverbot - mit einer überschlägigen, typisierenden Betrachtung begnügt (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 30.8.2006 NVwZ-RR 2007, 159; vom 27.6.2005 NVwZ 2005, 1184/1185 f.; vom 4.6.2002 NVwZ 2002, 1508; vom 23.5.1973 BVerwGE 42, 210/217; vom 29.5.1964 BVerwGE 18, 324/327 f.; vgl. auch: Begründung zum Regierungsentwurf des WVG, BT-Drs. - VGH Bayern, 08.02.2002 - 4 ZB 01.2547
Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
11/6764, S. 29; in diesem Sinne zur vergleichbaren Regelung in Art. 42 KommZG: BayVGH vom 8.2.2002 Az. 4 ZB 01.2547; BVerwG vom 21.10.1987 Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1; VG Bayreuth vom 15.11.1999 Az. B 3 K 97.1062, S. 15 f. des Urteilsabdrucks).
- VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.783
Aufzeichnungen zur Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten; …
Ein hiergegen gerichtetes Klageverfahren (Au 5 K 11.652) wurde nach Zurücknahme des Bescheides der Regierung ... - Gewerbeaufsichtsamt - vom 6. April 2011 und der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen mit Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2011 eingestellt. - VG Augsburg, 28.07.2011 - Au 5 S 11.784
Einstweiliger Rechtsschutz; Sofortvollzug; Begründungserfordernis; …
Ein hiergegen gerichtetes Klageverfahren (Au 5 K 11.652) wurde nach Zurücknahme des Bescheides der Regierung von ... vom 6. April 2011 und der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen mit Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2011 eingestellt.Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere des Vorbringens der Beteiligten, wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Akte des Verfahrens Au 5 K 11.652 und die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
Überdies bestand und besteht in den zwischenzeitlich geführten Klageverfahren Au 5 K 11.652 und Au 5 K 11.783 hinreichende Gelegenheit für die Antragstellerin, ihre Rechtsansicht zum erlassenen Bescheid des Antragsgegners zu äußern.